Deine Basics
Diese Regeln brauchst du immer
Das Europaschutzgebiet „Verwall” ist mit ca. 120 km² das größte Schutzgebiet Vorarlbergs und größer als vier der sechs österreichischen Nationalparke. Als großer, zusammenhängender Gebirgslebensraum ist es ein wichtiger Rückzugsort für viele Wildtiere, darunter zahlreiche gefährdete Vogelarten.
Mountainbiken nur auf ausgewiesenen Routen
(E-)Mountainbiken ist nur auf folgenden Routen und zu folgenden Zeiten erlaubt:
Zwischen 15. Juni und 15. September in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr: Silbertal-Silbertaler Winterjöchle (Grenze Tirol).
Zwischen 15. Juni und 15. Oktober in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr: Gaschurn-Valschaviel-Mardusa, Partenen-Ganifer-Zeinis-Verbellaalpe-Verbellner Winterjöchle, Verbellaalpe-Alpe Gibau und Klösterle-Alpe Nenzigast.
Variantenfahren und Wintersport in der Nacht ist nicht erlaubt
Variantenskifahren oder Freeriden bedeutet Aufstieg mit der Seilbahn und Abfahrt mit Wintersportgeräten (Ski, Snowboard etc.). Da vor allem im Winter die Wildtiere Ruhe zum Überleben benötigen, ist das Variantenskifahren im Gebiet nur von der Bergstation Glattingrat (Sonnenkopf) über die vorgegebenen Korridore ins Nenzigasttal erlaubt. Wintersport in der Nacht ist generell untersagt.
Zelten, Lagern und geplantes Biwakieren sowie Feuerstellen sind nicht erlaubt
Da gerade die Morgen- und Abenddämmerung sensible Phasen für Wildtiere sind, sind das Zelten, Lagern und Biwakieren im Gebiet untersagt. Bitte übernachten Sie in den hierfür vorgesehenen Schutzhütten. Feuerstellen sind ebenfalls nicht erlaubt.
Drohnen stören Wildtiere
Vögel und andere Wildtiere können Fluggeräte als Bedrohung wahrnehmen. Aus diesem Grund gilt für Drohnen und andere Fluggeräte eine Mindestflughöhe von 300 m über dem Gelände. Starten und Landen sind nicht erlaubt.
Flugsport
Gleitschirmflieger, Segelflieger und andere Fluggeräte können von Wildtieren als Bedrohung wahrgenommen werden. Fluchtreaktionen oder gar das Verlassen der Gelege bei Greifvögeln können die Folge sein. Aus diesem Grund gilt für motorisierte und unmotorisierte Flugsportgeräte eine Mindestflughöhe von 300 m über dem Gelände. Starten und Landen sind im Schutzgebiet nicht erlaubt.
Bitte auf den Wegen bleiben
Bitte bleib auf den gekennzeichneten Wegen und beachte die Wegegebote. Dadurch werden störungssensible Vogelarten und trittempfindliche Pflanzen geschützt.
Hunde bitte an die Leine
Hunde können – gewollt oder nicht – zu Fluchtreaktionen bei Wildtieren führen. Im Schutzgebiet gilt deshalb ein Leinengebot für Hunde (max. 3 m-Leine).
Bitte keine Blumen pflücken
Damit sich alle Gebietsbesuchenden an der außergewöhnlichen Blütenpracht erfreuen können, bitte keine Blumen pflücken. Beeren und Pilze dürfen bis zu einer Menge von 2 kg pro Person und Tag gesammelt werden (Wegegebote beachten!)
Abfälle und Lärm vermeiden
Lasse keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeide jeglichen Lärm, der die Tiere beunruhigt.
Dämmerungszeiten meiden
Wildtiere sind vor allem in der Dämmerungszeit aktiv. Achte darauf, dass du deine Tour vor Anbruch der Dunkelheit beendest und nicht zu früh losstartest. Nachttouren solltest du generell vermeiden.
Naturbeobachtung
Mit einem Fernglas kannst du die Tierwelt im Schutzgebiet von den Wegen aus besonders gut beobachten, ohne dabei Störungen zu verursachen.
Kategorie: Europaschutzgebiet
Rechtliche Grundlage: Gebietsverordnung Verwall
Zeitraum: ganzjährig
Schutzzweck: Auerhuhn, Haselhuhn, Birkhuhn, Schneehuhn, Steinhuhn, Schwarzspecht, Dreizehenspecht, Wanderfalke, Steinadler, Rauhfußkauz, Sperlingskauz
Weitere Informationen zum Schutzgebiet: naturvielfalt.at