Internet Explorer unterstützt nicht alle Funktionen, die zur korrekten Darstellung dieser Website benötigt werden.

Es wird empfohlen diese Website in einem anderen Browser zu öffnen.

Schutzgebiete

Wildwintergatter Höfle

Unsere heimischen Wildtiere brauchen Gebiete, in die sie sich ungestört zurückziehen können. Wildgatter dienen dazu, Rotwild während des Winters an ausgewählte Gebiete zu binden und dadurch übermäßigen Verbiss an den Jungpflanzen im Wald zu verhindern.

Dos & Don‘ts im Schutzgebiet

Wegegebot einhalten – Auf gekennzeichneten Wegen bleiben

In Wildruhezonen, Jagdlichen Sperrgebieten und im Umkreis von 300 m rund um Wildfütterungen gilt für jagdfremde Personen ein Wegegebot. Das heißt, dass diese nur auf ausgewiesenen Wegen, Forststraßen, Skiabfahrten und Loipen betreten werden dürfen, sofern hierüber nicht anders verfügt wurde. Wildgatter dürfen während der Zeit der Gatterung nicht betreten werden.

Bitte Hunde an die Leine

Frei laufende Hunde beunruhigen Wildtiere. Damit diese im Gebiet nicht gestört werden, sind Hunde an die Leine zu nehmen.

Müll vermeiden

Lass keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeide Lärm, damit die Wildtiere nicht beunruhigt werden.

Dämmerungszeiten meiden

Wildtiere sind vor allem in der Dämmerungszeit aktiv. Achte darauf, dass du deine Tour vor Anbruch der Dunkelheit beendest und nicht zu früh losstartest. Nachttouren solltest du generell vermeiden.

Factbox

Kategorie: Wildwintergatter
Zeitraum:  während der Gatterung
Rechtliche Grundlage: Bayerisches Jagdgesetz
Schutzzweck: Schutz vor waldgefährdenden Wildschäden

Danke, dass du

  • das Wildwintergatter während der Gatterzeit nicht betrittst.
  • Wildruhezonen und Fütterungsstellen weiträumig umgehst.
  • schon bei der Planung berücksichtigst, Touren durch Wildruhezonen zu vermeiden.
  • Durchgänge bei Zäunen, Weidegatter, o.Ä. immer hinter dir schließt.
  • Jungwaldflächen nicht betrittst oder befährst und somit einen wichtigen Beitrag zur Lawinen- und Hangrutschsicherung leistest.

Danke