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Schutzgebiete

Wildruhezone Fulasee

Unsere heimischen Wildtiere benötigen Rückzugsräume, in denen sie ungestört bleiben können. Diese sogenannten „Wildruhezonen“ dürfen ausschließlich auf markierten Wanderwegen und Straßen betreten werden.

Dos & Don‘ts im Schutzgebiet

Benützungsverbot des Wanderweges

Zur Sicherung einer ungestörten Nahrungsaufnahme des Wildes wird im Umkreis von 300 m vom Futterplatz der Rotwildfütterung „Fulasee“ die Benützung des im Lageplan der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 27.09.2022 (siehe Karte unten) mit roter Kreuzmarkierung dargestellten Wanderwegeabschnittes in der Zeit vom 01. Dezember bis zum 15. April jeden Jahres untersagt.

Bitte Hunde an die Leine

Frei laufende Hunde beunruhigen Wildtiere. Um diese nicht unnötig zu stören, sollten Hunde im Gebiet an der Leine geführt werden.

Abfall vermeiden

Lass keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeide übermäßigen Lärm, damit die Wildtiere nicht beunruhigt werden

Dämmerungszeiten vermeiden

Wildtiere sind vor allem in der Dämmerungszeit aktiv. Achte darauf, dass du deine Tour vor Anbruch der Dunkelheit beendest und nicht zu früh losstartest. Nachttouren solltest du generell vermeiden.

Factbox

Kategorie: Wildruhezone
Zeitraum:  von 01.12. bis 15.04.
Befristung: 16.04.2025
Rechtliche Grundlage: Jagdgesetz
Schutzzweck: Schalenwild, Vermeidung von waldgefährdenden Wildschäden
Bestimmung im Detail: Wildruhezonen dürfen mit Ausnahme bestehender Straßen, ausgewiesener Wanderwege, Skiabfahrten und Loipen nicht betreten werden (Jagdgesetz § 33, Abs. 1,2,4)

Danke, dass du

  • Wildruhezonen und Fütterungsstellen weiträumig umgehst.
  • schon bei der Planung berücksichtigst, Touren durch Wildruhezonen zu vermeiden.
  • Durchgänge bei Zäunen, Weidegatter, o.Ä. immer hinter dir schließt.
  • Jungwaldflächen nicht betrittst oder befährst und somit einen wichtigen Beitrag zur Lawinen- und Hangrutschsicherung leistest.

Danke