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Schutzgebiete

Wildruhezone Probst

Unsere heimischen Wildtiere brauchen Gebiete, in die sie sich ungestört zurückziehen können. Diese „Wildruhezonen“ dürfen nur auf ausgewiesenen Wanderwegen und Straßen betreten werden.

Dos & Don‘ts im Schutzgebiet

Wegegebot einhalten – Auf gekennzeichneten Wegen bleiben

In Wildruhezonen, Jagdlichen Sperrgebieten und im Umkreis von 300 m rund um Wildfütterungen gilt für jagdfremde Personen ein Wegegebot. Das heißt, dass diese nur auf ausgewiesenen Wegen, Forststraßen, Skiabfahrten und Loipen betreten werden dürfen, sofern hierüber nicht anders verfügt wurde.

Bitte Hunde an die Leine

Frei laufende Hunde beunruhigen Wildtiere. Damit diese im Gebiet nicht gestört werden, sind Hunde an die Leine zu nehmen.

Müll vermeiden

Lass keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeide übermäßigen Lärm, damit die Wildtiere nicht beunruhigt werden

Dämmerungszeiten vermeiden

Wildtiere sind vor allem in der Dämmerungszeit aktiv. Achte darauf, dass du deine Tour vor Anbruch der Dunkelheit beendest und nicht zu früh losstartest. Nachttouren solltest du generell vermeiden.

Factbox

Kategorie: Wildruhezone
Zeitraum:  von 15.08. bis 01.05.
Befristung: unbefristet
Rechtliche Grundlage: Jagdgesetz
Schutzzweck: Schalenwild, Vermeidung von waldgefährdenden Wildschäden, Raufußhühner
Bestimmung im Detail: Wildruhezonen dürfen mit Ausnahme bestehender Straßen, ausgewiesener Wanderwege, Skiabfahrten und Loipen nicht betreten werden (Jagdgesetz § 33, Abs. 1,2,4)

Danke, dass du

  • Wildruhezonen und Fütterungsstellen weiträumig umgehst.
  • schon bei der Planung berücksichtigst, Touren durch Wildruhezonen zu vermeiden.
  • Durchgänge bei Zäunen, Weidegatter, o.Ä. immer hinter dir schließt.
  • Jungwaldflächen nicht betrittst oder befährst und somit einen wichtigen Beitrag zur Lawinen- und Hangrutschsicherung leistest.

Danke