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Schutzgebiete

Europaschutzgebiet Lauteracher Ried

Das Europaschutzgebiet „Lauteracher Ried“ zählt zu den ausgedehntesten Riedlandschaften des Rheintals. Die weitläufige Moorlandschaft aus Streuwiesen und anderen landwirtschaftlich genutzten Flächen ist ein bedeutendes Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche Vogelarten.

Dos & Don‘ts im Schutzgebiet

Betretungsverbot

Die geschützten Streuwiesen dürfen in der Zeit vom 15. 03. bis zur Mahd nicht betreten werden.

Die Flächen der Kernzone dürfen abseits der ausgewiesenen Wege und Straßen ganzjährig nicht betreten werden. In der Zeit vom 15.03. bis zum 30.06. sind zudem sämtliche Wege und Straßen in der Kernzone gesperrt mit Ausnahme der Bregenzseestraße, der Vorachstraße, der Äußeren Beilstielstraße und der Dillenstraße.

Leinenpflicht für Hunde

Hunde müssen im gesamten Schutzgebiet ausnahmslos an die Leine. Frei laufende Hunde beunruhigen Vögel und andere Wildtiere.

Reiten nur auf ausgewiesenen Wegen

Reiten ist nur auf den hierfür ausgewiesenen Wegen und Straßen erlaubt.

Keine Fluggeräte

Das Überfliegen des Schutzgebietes mit Fluggeräten jeglicher Art (wie Drohnen, Drachenflieger, Gleitschirme, Segeflugzeuge, etc.) in einer Höhe von weniger als 300 m ist nicht erlaubt.

Zelten, Lagern und Biwakieren

Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen und Biwakieren sind im gesamten Schutzgebiet nicht erlaubt.

Blumen pflücken verboten

Damit sich alle Gebietsbesuchenden an der außergewöhnlichen Blütenpracht erfreuen können, dürfen auf den Flächen des Streuwiesen-Biotopverbunds keine Blumen gepflückt oder Pflanzenteile entnommen werden.

Abfälle und Lärm vermeiden

Hinterlasse keine Abfälle im Gebiet und vermeide jeglichen Lärm, der die Tierwelt beunruhigt.

Naturbeobachtung

Mit einem Fernglas kannst du die Tierwelt  im Schutzgebiet von den Riedwegen aus besonders gut beobachten, ohne dabei Störungen zu verursachen.

Factbox

Kategorie: Europaschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Streuwiesenbiotopverbund
Rechtliche Grundlage: Gebietsverordnung, Streuwiesenbiotopverbund
Zeitraum: ganzjährig
Schutzzweck: besondere Tierarten wie Wiesenbrüter (Kiebitz, Wachtelkönig, Bekassine, Großer Brachvogel), Streuewiesen als Lebensraum für zahlreiche seltene Pflanzenarten

Weitere Informationen zum Schutzgebiet: naturvielfalt.at

Danke, dass du…

  • deinen Hund an die Leine nimmst.
  • keine Blumen pflückst.
  • Streuwiesen und die Flächen der Kernzone nicht betrittst.
  • auf unnötigen Lärm verzichtest und die sensible Vogelwelt nicht störst.

Danke.