Deine Basics
Diese Regeln brauchst du immer
Südlich des Naturschutzgebiets „Roßbad“ in der Gemeinde Langenegg säumen schützenswerte Nieder- und Hochmoore den Waldrand. Auf bis zu 3 m mächtigen Torfschichten gedeihen hier seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
Zelten, Lagern und Biwakieren
Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Biwakieren sind im gesamten Schutzgebiet nicht erlaubt.
Feuermachen ist nicht erlaubt
Im Schutzgebiet dürfen keine Lagerfeuer entzündet werden.
Hunde an die Leine
Leinenpflicht für Hunde – Hunde müssen im gesamten Gebiet ausnahmslos an die Leine. Frei laufende Hunde beunruhigen die Wildtiere.
Keine Blumen pflücken
Damit sich alle GebietsbesucherInnen an der außergewöhnlichen Blütenpracht erfreuen können, dürfen im Schutzgebiet keine Blumen gepflückt oder Pflanzenteile entnommen werden.
Bitte auf den Wegen bleiben
Bleib auf den gekennzeichneten Wegen und hilf so mit, die Tier- und Pflanzenwelt im Schutzgebiet zu schonen.
Abfälle und Lärm vermeiden
Lasse keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeide jeglichen Lärm, der die Tierwelt beunruhigt.
Kategorie: Örtliches Schutzgebiet
Rechtliche Grundlage: Verordnung Langenegg-Nord
Zeitraum: ganzjährig
Befristung: unbefristet
Schutzzweck: Streuwiesen, Hoch- und Niedermoore
Weitere Informationen zu den Schutzgebieten in Vorarlberg: naturvielfalt.at