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Schutzgebiete

Örtliches Schutzgebiet Langenegg-Nord

Südlich des Naturschutzgebiets „Roßbad“ in der Gemeinde Langenegg säumen schützenswerte Nieder- und Hochmoore den Waldrand. Auf bis zu 3 m mächtigen Torfschichten gedeihen hier seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten.

Dos & Don‘ts im Schutzgebiet

Zelten, Lagern und Biwakieren 

Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Biwakieren sind im gesamten Schutzgebiet nicht erlaubt.

Feuermachen ist nicht erlaubt

Im Schutzgebiet dürfen keine Lagerfeuer entzündet werden.

Hunde an die Leine

Leinenpflicht für Hunde – Hunde müssen im gesamten Gebiet ausnahmslos an die Leine. Frei laufende Hunde beunruhigen die Wildtiere.

Keine Blumen pflücken

Damit sich alle Gebietsbesucher­Innen an der außergewöhnlichen Blütenpracht erfreuen können, dürfen im Schutzgebiet keine Blumen gepflückt oder Pflanzenteile entnommen werden.

Bitte auf den Wegen bleiben

Bleib auf den gekennzeichneten Wegen und hilf so mit, die Tier- und Pflanzenwelt im Schutzgebiet zu schonen.

Abfälle und Lärm vermeiden
Lasse keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeide jeglichen Lärm, der die Tierwelt beunruhigt.

Factbox

Kategorie: Örtliches Schutzgebiet
Rechtliche Grundlage: Verordnung Langenegg-Nord
Zeitraum: ganzjährig
Befristung: unbefristet
Schutzzweck: Streuwiesen, Hoch- und Niedermoore

Weitere Informationen zu den Schutzgebieten in Vorarlberg: naturvielfalt.at

Danke, dass du…

  • keinen Müll im Gebiet zurücklässt und unnötigen Lärm vermeidest.
  • auf den Wegen bleibst und die sensiblen Moorflächen nicht betrittst.
  • keine Blumen pflückst oder Bäume und Sträucher beschädigst.
  • deinen Hund an die Leine nimmst.

Danke.