Deine Basics
Diese Regeln brauchst du immer
Unsere heimischen Wildtiere benötigen Rückzugsräume, in denen sie ungestört bleiben können. Diese sogenannten „Wildruhezonen“ dürfen ausschließlich auf markierten Wanderwegen und Straßen betreten werden.
Wegegebot einhalten – Auf gekennzeichneten Wegen bleiben
In Wildruhezonen, Jagdlichen Sperrgebieten und im Umkreis von 300 m rund um Wildfütterungen gilt für jagdfremde Personen ein Wegegebot. Das heißt, dass diese nur auf ausgewiesenen Wegen, Forststraßen, Skiabfahrten und Loipen betreten werden dürfen, sofern hierüber nicht anders verfügt wurde.
Klettern – Einschränkungen beachten
Die Südwände des Hohen Ifens dürfen bis 80 m östlich des „Torre Sarah“ vom 01. April bis 31. Oktober jeweils am Mittwoch und Sonntag in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr sowie im Juli und August von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr zum Klettern benutzt werden. Als Zu- und Abstieg darf nur der in der planlichen Darstellung nach § 1 ausgewiesene Steig begangen werden. Das Hochplateau des Hohen Ifens darf nicht betreten werden.
Bitte Hunde an die Leine
Frei laufende Hunde beunruhigen Wildtiere. Um diese nicht unnötig zu stören, sollten Hunde im Gebiet an der Leine geführt werden.
Abfall vermeiden
Lass keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeide übermäßigen Lärm, damit die Wildtiere nicht beunruhigt werden
Dämmerungszeiten vermeiden
Wildtiere sind vor allem in der Dämmerungszeit aktiv. Achte darauf, dass du deine Tour vor Anbruch der Dunkelheit beendest und nicht zu früh losstartest. Nachttouren solltest du generell vermeiden.
Kategorie: Wildruhezone
Zeitraum: ganzjährig
Befristung: unbefristet
Rechtliche Grundlage: Verordnung, Jagdgesetz
Schutzzweck: Schalenwild, Vermeidung waldgefährdenden Wildschäden, Raufußhühner (Birk- & Schneehuhn)
Bestimmung im Detail: Wildruhezonen dürfen mit Ausnahme bestehender Straßen, ausgewiesener Wanderwege, Skiabfahrten und Loipen nicht betreten werden (Jagdgesetz § 33, Abs. 1,2,4)