Deine Basics
Diese Regeln brauchst du immer
Unsere heimischen Wildtiere brauchen Gebiete, in die sie sich ungestört zurückziehen können. Wildgatter dienen dazu, Rotwild während des Winters an ausgewählte Gebiete zu binden und dadurch übermäßigen Verbiss an den Jungpflanzen im Wald zu verhindern.
Wegegebot einhalten – Auf gekennzeichneten Wegen bleiben
In Wildruhezonen, Jagdlichen Sperrgebieten und im Umkreis von 300 m rund um Wildfütterungen gilt für jagdfremde Personen ein Wegegebot. Das heißt, dass diese nur auf ausgewiesenen Wegen, Forststraßen, Skiabfahrten und Loipen betreten werden dürfen, sofern hierüber nicht anders verfügt wurde. Wildgatter dürfen während der Zeit der Gatterung nicht betreten werden.
Bitte Hunde an die Leine
Frei laufende Hunde beunruhigen Wildtiere. Um diese nicht unnötig zu stören, sollten Hunde im Gebiet an der Leine geführt werden.
Müll vermeiden
Lass keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeide Lärm, damit die Wildtiere nicht beunruhigt werden.
Dämmerungszeiten meiden
Wildtiere sind vor allem in der Dämmerungszeit aktiv. Achte darauf, dass du deine Tour vor Anbruch der Dunkelheit beendest und nicht zu früh losstartest. Nachttouren solltest du generell vermeiden.
Kategorie: Wildruhezone, Wildwintergatter, Wildfütterung
Zeitraum: während der Zeit der Gatterung
Befristung: unbefristet
Rechtliche Grundlage: Jagdgesetz
Schutzzweck: Vermeidung von waldgefährdenden Wildschäden, Rotwild
Bestimmung im Detail:
Wildwintergatter dürfen während der Zeit, in der das Wild in diesen gehalten wird, nicht betreten werden (Jagdgesetz, § 33, Abs. 1,4)
Wildruhezonen dürfen mit Ausnahme bestehender Straßen, ausgewiesener Wanderwege, Skiabfahrten und Loipen nicht betreten werden (Jagdgesetz § 33, Abs. 1,2,4)
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