Deine Basics
Diese Regeln brauchst du immer
Das Farnacher Moos an der Grenze von Bildstein zu Alberschwende ist ein reizvoller Moorkomplex, der bereits 1976 unter Naturschutz gestellt wurde. Ehemals als Torfstich genutzt, werden heute nur noch Teile der Moorfläche als Streuwiesen bewirtschaftet.
Moorflächen nicht betreten
Die Moorflächen inklusive der Streuwiesen dürfen in der Zeit vom 15. März bis zum 31. August nicht betreten werden.
Leinenpflicht für Hunde
Hunde müssen im gesamten Schutzgebiet ausnahmslos an die Leine. Frei laufende Hunde beunruhigen Vögel und andere Wildtiere.
Reiten nur auf ausgewiesenen Wegen
Reiten ist nur auf den hierfür ausgewiesenen Wegen und Straßen erlaubt.
Zelten, Lagern und Biwakieren
Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen und Biwakieren sind im gesamten Schutzgebiet nicht erlaubt.
Blumen pflücken verboten
Damit sich alle GebietsbesucherInnen an der außergewöhnlichen Blütenpracht erfreuen können, dürfen keine Blumen gepflückt oder Pflanzenteile entnommen werden.
Feuermachen ist nicht erlaubt
Im Schutzgebiet dürfen keine Lagerfeuer entzündet werden.
Abfälle und Lärm vermeiden
Hinterlasse keine Abfälle im Gebiet und vermeide unnötigen und übermäßigen Lärm oder jegliche andere Art der Störung der Wildtiere.
Naturbeobachtung
Mit einem Fernglas kannst du die Tierwelt im Schutzgebiet von den Wegen aus besonders gut beobachten, ohne dabei Störungen zu verursachen.
Kategorie: Naturschutzgebiet
Rechtliche Grundlage: Gebietsverordnung
Zeitraum: ganzjährig
Schutzzweck: trittempfindlicher Moorkomplex mit zahlreichen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten
Weitere Informationen zum Schutzgebiet: naturvielfalt.at
Danke.