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Schutzgebiete

Naturschutzgebiet Farnacher Moos

Das Farnacher Moos an der Grenze von Bildstein zu Alberschwende ist ein reizvoller Moorkomplex, der bereits 1976 unter Naturschutz gestellt wurde. Ehemals als Torfstich genutzt, werden heute nur noch Teile der Moorfläche als Streuwiesen bewirtschaftet.

Dos & Don‘ts im Schutzgebiet

Moorflächen nicht betreten

Die Moorflächen inklusive der Streuwiesen dürfen in der Zeit vom 15. März bis zum 31. August nicht betreten werden.

Leinenpflicht für Hunde

Hunde müssen im gesamten Schutzgebiet ausnahmslos an die Leine. Frei laufende Hunde beunruhigen Vögel und andere Wildtiere.

Reiten nur auf ausgewiesenen Wegen

Reiten ist nur auf den hierfür ausgewiesenen Wegen und Straßen erlaubt.

Zelten, Lagern und Biwakieren

Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen und Biwakieren sind im gesamten Schutzgebiet nicht erlaubt.

Blumen pflücken verboten

Damit sich alle Gebietsbesucher­Innen an der außergewöhnlichen Blütenpracht erfreuen können, dürfen keine Blumen gepflückt oder Pflanzenteile entnommen werden.

Feuermachen ist nicht erlaubt

Im Schutzgebiet dürfen keine Lagerfeuer entzündet werden.

Abfälle und Lärm vermeiden

Hinterlasse keine Abfälle im Gebiet und vermeide unnötigen und übermäßigen Lärm oder jegliche andere Art der Störung der Wildtiere.

 

Naturbeobachtung

Mit einem Fernglas kannst du die Tierwelt  im Schutzgebiet von den Wegen aus besonders gut beobachten, ohne dabei Störungen zu verursachen.

Factbox

Kategorie: Naturschutzgebiet
Rechtliche Grundlage: Gebietsverordnung
Zeitraum: ganzjährig
Schutzzweck: trittempfindlicher Moorkomplex mit zahlreichen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten

Weitere Informationen zum Schutzgebiet: naturvielfalt.at

Danke, dass du…

  • deinen Hund an die Leine nimmst.
  • keine Blumen pflückst.
  • auf den Wegen bleibst und keine Moorflächen betrittst.
  • auf unnötigen Lärm verzichtest und Wildtiere nicht störst.

Danke.