Deine Basics
Diese Regeln brauchst du immer
Unsere heimischen Wildtiere brauchen Gebiete, in die sie sich ungestört zurückziehen können. Daher sind Wildruhezonen besonders wichtige Schutzgebiete. In diesen Gebieten und rundum eine Widltierfütterung herrscht ein Wegegebot. Das bedeutet, dass ich mich in diesen Gebieten nur auf ausgewiesenen Wanderwegen und Forststraßen bewegen darf.
Wegegebot einhalten – Auf gekennzeichneten Wegen bleiben
Wildruhezonen und Sperrgebiete dürfen von jagdfremden Personen nicht betreten werden. Ausnahmen gelten nur für die Waldeigentümerin oder den Waldeigentümer. Für Freizeitsportler gilt, dass sie in einer Wildruhezone nur auf ausgewiesenen Wegen und Forststraßen unterwegs sein dürfen und sich im Winter an die ausgewiesenen Skiabfahrten, Loipen und Wanderwege halten. Rund um Wildfütterungen herrscht ein Betretungsverbot im Umkreis von 300 m. Mit Ausnahmen von ausgewiesenen Wanderwegen und Forststraßen.
Bitte Hunde an die Leine
Leinenpflicht für Hunde – Hunde müssen im gesamten Gebiet ausnahmslos an die Leine. Frei laufende Hunde beunruhigen die Wildtiere.
Müll vermeiden
Lass keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeide übermäßigen Lärm, damit die Wildtiere nicht beunruhigt werden
Dämmerungszeiten vermeiden
Wildtiere sind vor allem in der Dämmerungszeit aktiv. Achte darauf, dass du deine Tour vor Anbruch der Dunkelheit beendest und nicht zu früh losstartest. Nachttouren solltest du generell vermeiden.
Kategorie: Wildruhezone
Zeitraum: während der Fütterperiode
Befristung: unbefristet
Rechtliche Grundlage: Jagdgesetz
Schutzzweck: Rotwild
Bestimmung im Detail: Wildruhezonen dürfen mit Ausnahme bestehender Straßen, ausgewiesener Wanderwege, Skiabfahrten und Loipen nicht betreten werden (Jagdgesetz § 33, Abs. 1,2,4)
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