Deine Basics
Diese Regeln brauchst du immer
Unsere heimischen Wildtiere brauchen Gebiete, in die sie sich ungestört zurückziehen können. Diese „Wildruhezonen“ dürfen nur auf ausgewiesenen Wanderwegen und Straßen betreten werden.
Wegegebot einhalten – Auf gekennzeichneten Wegen bleiben
In Wildruhezonen, Jagdlichen Sperrgebieten und im Umkreis von 300 m rund um Wildfütterungen gilt für jagdfremde Personen ein Wegegebot. Das heißt, dass diese nur auf ausgewiesenen Wegen, Forststraßen, Skiabfahrten und Loipen betreten werden dürfen, sofern hierüber nicht anders verfügt wurde. Wildgatter dürfen während der Zeit der Gatterung nicht betreten werden.
Bitte Hunde an die Leine
Frei laufende Hunde beunruhigen Wildtiere. Damit diese im Gebiet nicht gestört werden, sind Hunde an die Leine zu nehmen.
Müll vermeiden
Lass keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeide übermäßigen Lärm, damit die Wildtiere nicht beunruhigt werden
Dämmerungszeiten vermeiden
Wildtiere sind vor allem in der Dämmerungszeit aktiv. Achte darauf, dass du deine Tour vor Anbruch der Dunkelheit beendest und nicht zu früh losstartest. Nachttouren solltest du generell vermeiden.
Kategorie: Wildruhezone, Wildwintergatter (Riedle), Wildfütterung
Zeitraum: von 15.08. bis 01.05.
Befristung: unbefristet
Rechtliche Grundlage: Jagdgesetz
Schutzzweck: Rotwild, Vermeidung von waldgefährdenden Wildschäden, Raufußhühner
Bestimmung im Detail: Wildruhezonen dürfen mit Ausnahme bestehender Straßen, ausgewiesener Wanderwege, Skiabfahrten und Loipen nicht betreten werden (Jagdgesetz § 33, Abs. 1,2,4)
Wildwintergatter dürfen während der Zeit, in der das Wild in diesen gehalten wird, nicht betreten werden (Jagdgesetz, § 33, Abs. 1,4)
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