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Diese Regeln brauchst du immer
Jagdliche Sperrgebiete sind zeitlich befristet und dienen dazu, die gesetzlich vorgeschriebene Jagd auf Wildtiere in einem bestimmten Gebiet zu erleichtern. Diese dürfen normalerweise nur auf ausgewiesenen Wanderwegen und Straßen betreten werden.
Beim Jagdlichen Sperrgebiet „Allmein“ gibt es eine zusätzliche Verordnung über die Gemeinde Bartholomäberg, die besagt, dass in den ausgewiesenen Zeiten auch die Wege gesperrt sind. Somit darf das Gebiet den in den verordneten Zeiten nicht betreten oder befahren werden.
Kategorie: Jagdliches Sperrgebiet inkl. Wegsperrung durch die Gemeinde
Zeitraum: von 20.09. bis 26.10. (19:00 bis 08:00 Uhr) und von 27.10. bis 15.12. (16:00 bis 08:00 Uhr)
Befristung: 16.12.2028
Rechtliche Grundlage: Jagdgesetz, Verordnung
Schutzzweck: Rotwild, Vermeidung von waldgefährdenden Wildschäden, Erfüllung des vorgeschriebenen Abschusses
Bestimmung im Detail: Das Jagdliche Sperrgebiet inkl. Wegsperrung durch die Gemeinde darf in den angegebenen Zeiten nicht begangen oder befahren werden.