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Schutzgebiete

Wildruhezone Ifer / Sibratsgfäll-Schönenbach

Unsere heimischen Wildtiere benötigen Rückzugsräume, in denen sie ungestört bleiben können. Deshalb ist die Benützung des Güterweges Sibratsgfäll-Schönebach, soweit dieser innerhalb des Umkreises von 300 m um die dortige Rotwild-Fütterung verläuft, in der Zeit vom 10.11. bis 30.04. gesperrt.

Dos & Don‘ts im Schutzgebiet

Betretungsverbot

Die Benützung des Güterweges Sibratsgfäll-Schönebach, soweit dieser innerhalb des Umkreises von 300 m um die dortige Rotwild-Fütterung verläuft, ist in der Zeit vom 10.11. bis 30.04. verboten.

Bitte Hunde an die Leine

Frei laufende Hunde beunruhigen Wildtiere. Um diese nicht unnötig zu stören, sollten Hunde im Gebiet an der Leine geführt werden.

Müll vermeiden

Lass keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeide übermäßigen Lärm, damit die Wildtiere nicht beunruhigt werden

Dämmerungszeiten vermeiden

Wildtiere sind vor allem in der Dämmerungszeit aktiv. Achte darauf, dass du deine Tour vor Anbruch der Dunkelheit beendest und nicht zu früh losstartest. Nachttouren solltest du generell vermeiden.

Factbox

Kategorie: Wildruhezone
Zeitraum:  von 01.11. bis 30.04.
Befristung: unbefristet
Rechtliche Grundlage: VerordnungJagdgesetz
Schutzzweck: Rotwild
Bestimmung im Detail: Zur Gewährleistung einer ungestörten Nahrungsaufnahme des Wildes wird die Benützung des Güterweges Sibratsgfäll-Schönebach, soweit dieser innerhalb des Umkreises von 300 m um die Fütterung verläuft, in der Zeit vom 01.11. bis 30.04. eines jeden Jahres für Zwecke welche nicht der Jagd, der Ausübung des Grundeigentums oder sonstiger behördlicher Maßnahmen dienen, verboten.

Danke, dass du

  • Wildruhezonen und Fütterungsstellen weiträumig umgehst.
  • schon bei der Planung berücksichtigst, Touren durch Wildruhezonen zu vermeiden.
  • Durchgänge bei Zäunen, Weidegatter, o.Ä. immer hinter dir schließt.
  • Jungwaldflächen nicht betrittst oder befährst und somit einen wichtigen Beitrag zur Lawinen- und Hangrutschsicherung leistest.

Danke

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