Deine Basics
Diese Regeln brauchst du immer
Unsere heimischen Wildtiere benötigen Rückzugsräume, in denen sie ungestört bleiben können. Deshalb ist die Benützung des Güterweges Sibratsgfäll-Schönebach, soweit dieser innerhalb des Umkreises von 300 m um die dortige Rotwild-Fütterung verläuft, in der Zeit vom 10.11. bis 30.04. gesperrt.
Betretungsverbot
Die Benützung des Güterweges Sibratsgfäll-Schönebach, soweit dieser innerhalb des Umkreises von 300 m um die dortige Rotwild-Fütterung verläuft, ist in der Zeit vom 10.11. bis 30.04. verboten.
Bitte Hunde an die Leine
Frei laufende Hunde beunruhigen Wildtiere. Um diese nicht unnötig zu stören, sollten Hunde im Gebiet an der Leine geführt werden.
Müll vermeiden
Lass keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeide übermäßigen Lärm, damit die Wildtiere nicht beunruhigt werden
Dämmerungszeiten vermeiden
Wildtiere sind vor allem in der Dämmerungszeit aktiv. Achte darauf, dass du deine Tour vor Anbruch der Dunkelheit beendest und nicht zu früh losstartest. Nachttouren solltest du generell vermeiden.
Kategorie: Wildruhezone
Zeitraum: von 01.11. bis 30.04.
Befristung: unbefristet
Rechtliche Grundlage: Verordnung, Jagdgesetz
Schutzzweck: Rotwild
Bestimmung im Detail: Zur Gewährleistung einer ungestörten Nahrungsaufnahme des Wildes wird die Benützung des Güterweges Sibratsgfäll-Schönebach, soweit dieser innerhalb des Umkreises von 300 m um die Fütterung verläuft, in der Zeit vom 01.11. bis 30.04. eines jeden Jahres für Zwecke welche nicht der Jagd, der Ausübung des Grundeigentums oder sonstiger behördlicher Maßnahmen dienen, verboten.
Danke