Tierwelt-Wissen
Lerne die wahren Outdoor-Experten kennen
Unsere heimischen Wildtiere benötigen Rückzugsräume, in denen sie ungestört bleiben können. Diese sogenannten „Wildruhezonen“ dürfen ausschließlich auf markierten Wanderwegen und Straßen betreten werden.
Die Wildruhezone beschreibt eine Fläche von 300 Metern rund um einen Futterplatz. Diese Futterplätze verhindern nicht nur waldgefährdende Wildschäden durch hungrig knabberndes Wild, sondern erhalten auch deren Lebensraum. Je nach Situation und Gegebenheit kann die Größe der Wildruhezone aber auch variieren. Wildruhezonen dürfen von jagdfremden Personen abseits von Straßen, Wanderwegen, Schiabfahrten und Loipen nicht betreten werden. In besonderen Fälle kann zur Gewährleistung einer ungestörten Nahrungsaufnahme des Wildes auch das behördlich untersagt werden.
Insbesondere an Standorten, an denen das Wild stark bedroht ist und daher ganzjährig geschont werden muss, sind Wildruhezonen ganz besonders wichtig!