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Schutzgebiete

Europaschutzgebiet Verwall

Das Europaschutzgebiet „Verwall” ist mit ca. 120 km² das größte Schutzgebiet Vorarlbergs und größer als vier der sechs österreichischen Nationalparke. Als großer, zusammenhängender Gebirgslebensraum ist es ein wichtiger Rückzugsort für viele Wildtiere, darunter zahlreiche gefährdete Vogelarten.

Dos & Don‘ts im Schutzgebiet

Mountainbiken nur auf ausgewiesenen Routen

(E-)Mountainbiken ist nur auf folgenden Routen und zu folgenden Zeiten erlaubt:

Zwischen 15. Juni und 15. September in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr: Silbertal-Silbertaler Winterjöchle (Grenze Tirol).

Zwischen 15. Juni und 15. Oktober in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr: Gaschurn-Valschaviel-Mardusa, Partenen-Ganifer-Zeinis-Verbellaalpe-Verbellner Winterjöchle, Verbellaalpe-Alpe Gibau und Klösterle-Alpe Nenzigast.

Variantenfahren und Wintersport in der Nacht ist nicht erlaubt

Variantenskifahren oder Freeriden bedeutet Aufstieg mit der Seilbahn und Abfahrt mit Wintersportgeräten (Ski, Snowboard etc.). Da vor allem im Winter die Wildtiere Ruhe zum Überleben benötigen, ist das Variantenskifahren im Gebiet nur von der Bergstation Glattingrat (Sonnenkopf) über die vorgegebenen Korridore ins Nenzigasttal erlaubt. Wintersport in der Nacht ist generell untersagt.

Zelten, Lagern und geplantes Biwakieren sowie Feuerstellen sind nicht erlaubt

Da gerade die Morgen- und Abenddämmerung sensible Phasen für Wildtiere sind, sind das Zelten, Lagern und Biwakieren im Gebiet untersagt. Bitte übernachten Sie in den hierfür vorgesehenen Schutzhütten. Feuerstellen sind ebenfalls nicht erlaubt.

Drohnen stören Wildtiere

Vögel und andere Wildtiere können Fluggeräte als Bedrohung wahrnehmen. Aus diesem Grund gilt für Drohnen und andere Fluggeräte eine Mindestflughöhe von 300 m über dem Gelände. Starten und Landen sind nicht erlaubt.

Flugsport

Gleitschirmflieger, Segelflieger und andere Fluggeräte können von Wildtieren als Bedrohung wahrgenommen werden. Fluchtreaktionen oder gar das Verlassen der Gelege bei Greifvögeln können die Folge sein. Aus diesem Grund gilt für motorisierte und unmotorisierte Flugsportgeräte eine Mindestflughöhe von 300 m über dem Gelände. Starten und Landen sind im Schutzgebiet nicht erlaubt.

Bitte auf den Wegen bleiben

Bitte bleib auf den gekennzeichneten Wegen und beachte die Wegegebote. Dadurch werden störungssensible Vogelarten und trittempfindliche Pflanzen geschützt.

Hunde bitte an die Leine

Hunde können – gewollt oder nicht – zu Fluchtreaktionen bei Wildtieren führen. Im Schutzgebiet gilt deshalb ein Leinengebot für Hunde (max. 3 m-Leine).

Bitte keine Blumen pflücken

Damit sich alle Gebietsbesuchenden an der außergewöhnlichen Blütenpracht erfreuen können, bitte keine Blumen pflücken. Beeren und Pilze dürfen bis zu einer Menge von 2 kg pro Person und Tag gesammelt werden (Wegegebote beachten!)

Abfälle und Lärm vermeiden
Lasse keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeide jeglichen Lärm, der die Tiere beunruhigt.

Dämmerungszeiten meiden

Wildtiere sind vor allem in der Dämmerungszeit aktiv. Achte darauf, dass du deine Tour vor Anbruch der Dunkelheit beendest und nicht zu früh losstartest. Nachttouren solltest du generell vermeiden.

Naturbeobachtung

Mit einem Fernglas kannst du die Tierwelt  im Schutzgebiet von den Wegen aus besonders gut beobachten, ohne dabei Störungen zu verursachen.

Factbox

Kategorie: Europaschutzgebiet
Rechtliche Grundlage: Gebietsverordnung Verwall
Zeitraum: ganzjährig
Schutzzweck: Auerhuhn, Haselhuhn, Birkhuhn, Schneehuhn, Steinhuhn, Schwarzspecht, Dreizehenspecht, Wanderfalke, Steinadler, Rauhfußkauz, Sperlingskauz

Weitere Informationen zum Schutzgebiet: naturvielfalt.at

Danke, dass du…

  • auf den ausgewiesenen Wegen bleibst und Hunde immer an der Leine führst.
  • die sensiblen Moorlebensräume und Uferbereiche  nicht beschädigst.
  • keinen Müll im Gebiet zurücklässt und ihn im Tal korrekt entsorgst.
  • dich Wildtieren nicht näherst.