Deine Basics
Diese Regeln brauchst du immer
Nur wenige Wege führen in das Vergaldatal in Gargellen. Das kaum erschlossene Gebirgstal mit seinen umliegenden Hängen ist dadurch ein optimaler Lebens- und Rückzugsraum für Gams, Birkhuhn, Schneehuhn & Co.
Gesperrte Gebiete – Wandern (Kerngebiete)
Die Gebiete nördlich und östlich der Ritzenspitze sowie die Flächen rund um die Edelweißwände dürfen ganzjährig nicht betreten werden.
Gesperrte Gebiete – Wintersport (Kerngebiete)
Die Gebiete nördlich und östlich der Ritzenspitze sowie die Flächen rund um die Edelweißwände dürfen nicht betreten (Aufstieg) oder befahren (Abfahrt) werden.
Das Gebiet zwischen den Ritzenspitzen und der Valzifenzalpe darf in der Zeit vom 1. November bis zum 31. Mai weder betreten (Aufstieg) noch befahren (Abfahrt) werden.
Mountainbiken nur auf dem Alpweg erlaubt
Mountainbiken ist nur auf dem Alpweg zwischen dem Ortsteil Vergalda und dem Alpgebäude Vergalda erlaubt.
Zelten, Lagern und geplantes Biwakieren sind nicht erlaubt
Da gerade die Morgen- und Abenddämmerung sensible Phasen für die Tiere sind, ist das Zelten, Lagern und Biwakieren im gesamten Schutzgebiet nicht erlaubt.
Keine Fluggeräte
Das Überfliegen des Schutzgebietes mit Fluggeräten jeglicher Art (wie Drohnen, Drachenflieger, Gleitschirme, Paragleiten, Segeflugzeuge, etc.) in einer Höhe von weniger als 300 m ist nicht erlaubt.
Feuermachen nicht erlaubt
Im Schutzgebiet dürfen keine Lagerfeuer entzündet werden.
Bitte keine Blumen pflücken
Damit sich alle Gebietsbesuchenden an der außergewöhnlichen Blütenpracht erfreuen können, bitte keine Blumen pflücken oder Pflanzenteile entnehmen.
Bitte Hunde an die Leine
Nimm deinen Hund an die Leine. Freilaufende Hunde beunruhigen die Wildtiere im Gebiet.
Abfälle und Lärm vermeiden
Lasse keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeide jeglichen Lärm, der die Tierwelt beunruhigt.
Dämmerungszeiten meiden
Wildtiere sind vor allem in der Dämmerungszeit aktiv. Achte darauf, dass du deine Tour vor Anbruch der Dunkelheit beendest und nicht zu früh losstartest. Nachttouren solltest du generell vermeiden.
Naturbeobachtung
Mit einem Fernglas kannst du die Tierwelt im Schutzgebiet von den Wegen aus besonders gut beobachten, ohne dabei Störungen zu verursachen.
Kategorie: Ruhezone
Rechtliche Grundlage: Gebietsverordnung Vergalda
Zeitraum: ganzjährig
Befristung: Verordnet bis 31.01.2026
Schutzzweck: Schalenwild, Birkhuhn, Schneehuhn, Steinadler
Weitere Informationen zu den Schutzgebieten: naturvielfalt.at