Deine Basics
Diese Regeln brauchst du immer
Der Streuwiesenbiotopverbund umfasst besonders wertvolle Streuwiesen in den Talbereichen des Rheintals und des Walgau. Streuwiesen sind Niedermoore und werden traditionell nur einmal jährlich im Herbst gemäht. Dadurch können sich hier Pflanzen- und Tierarten entwickeln, die im intensiven Wirtschaftsgrünland keine Überlebenschance haben. Eine besondere Bedeutung haben die Streuwiesen für bodenbrütende Vogelarten wie Kiebitz, Großer Brachvogel und Wachtelkönig.
Streuwiesen nicht betreten
Die Streuwiesen dürfen in der Zeit vom 15. März bis zur Mahd nicht betreten werden. Dadurch werden bodenbrütende Vogelarten nicht gestört.
Blumen pflücken verboten
Damit sich alle GebietsbesucherInnen an der außergewöhnlichen Blütenpracht erfreuen können, dürfen keine Blumen gepflückt oder Pflanzenteile entnommen werden.
Reiten nur auf Straßen und ausgewiesenen Weg
Reiten ist nur auf Straßen und den hierfür ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Abfälle und Lärm vermeiden
Hinterlasse keine Abfälle im Gebiet und vermeide unnötigen und übermäßigen Lärm oder jegliche andere Art der Störung der Wildtiere.
Bitte Hunde an die Leine
Nimm deinen Hund an die Leine. Freilaufende Hunde beunruhigen die Wildtiere im Gebiet.
Naturbeobachtung
Mit einem Fernglas kannst du die Tierwelt im Schutzgebiet von den Wegen aus besonders gut beobachten, ohne dabei Störungen zu verursachen.
Kategorie: Naturschutzgebiet, Streuwiesenbiotopverbund
Rechtliche Grundlage: Gebietsverordnung
Zeitraum: ganzjährig
Schutzzweck: Streuwiesen, Bodenbrüter, gefährdete Tier- und Pflanzenarten
Weitere Informationen zu den Schutzgebieten in Vorarlberg: naturvielfalt.at
Danke.