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Schutzgebiete

Landschaftsschutzgebiet Sandgrube

Die ehemalige Kiesgrube unweit des Rheins in Mäder hat sich über die Jahrzehnte zu einem naturnahen Biotop entwickelt. Röhrichte und Jungwälder säumen das Gewässer, das sowohl für Amphibien als auch für Vögel besonders wertvoll ist.

Dos & Don‘ts im Schutzgebiet

Radfahren nicht erlaubt

Im Schutzgebiet ist das Radfahren nicht erlaubt.

Bootfahren nicht erlaubt

Zum Schutz der Wasserpflanzen und der Uferbereiche dürfen die Wasserflächen nicht mit Booten oder ähnlichen Schwimmgeräten befahren werden.

Zelten, Lagern und Biwakieren 

Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Biwakieren sind nicht erlaubt.

Reiten nicht erlaubt

Im Schutzgebiet ist das Reiten nicht erlaubt.

Feuermachen ist nicht erlaubt

Im Schutzgebiet dürfen außerhalb der eingerichteten Feuerstellen keine Lagerfeuer entzündet werden.

Hunde an die Leine

Leinenpflicht für Hunde – Hunde müssen im gesamten Gebiet ausnahmslos an die Leine. Frei laufende Hunde beunruhigen die Wildtiere.

Abfälle und Lärm

Bitte entsorge deine Abfälle in den dafür vorgesehenen Mistkübeln oder zuhause und vermeide unnötigen Lärm.

Bitte keine Blumen pflücken

Damit sich alle Gebietsbesuchenden an der außergewöhnlichen Blütenpracht erfreuen können, bitte keine Blumen pflücken oder Pflanzenteile entnehmen.

Bitte auf den Wegen bleiben

Bleib auf den gekennzeichneten Wegen und hilf so mit, die Tier- und Pflanzenwelt im Schutzgebiet zu schonen.

Factbox

Kategorie: Landschaftsschutzgebiet
Rechtliche Grundlage: Verordnung Sandgrube
Zeitraum: ganzjährig
Befristung: unbefristet
Schutzzweck: Süßgewässer mit naturnaher Ufervegetation, Amphibien, Reptilien, Vögel

Weitere Informationen zu den Schutzgebieten in Vorarlberg: naturvielfalt.at

Danke, dass du…

  • keinen Müll im Gebiet zurücklässt und unnötigen Lärm vermeidest.
  • keine Blumen pflückst und Tiere nicht beunruhigst.
  • deinen Hund an die Leine nimmst.

Danke.