Deine Basics
Diese Regeln brauchst du immer
Streuwiesen, Auwälder und die Mündung der Bregenzerach bilden eine ausgesprochen vielfältige Naturlandschaft am Rande des dicht besiedelten Rheintals. Neben zahlreichen Wasservogelarten finden sich hier zwei besondere Pflanzenarten, die weltweit nur im Bodenseegebiet vorkommen: das Bodensee-Vergissmeinnicht und die Strandschmiele.
Einschränkung Wasserfahrzeuge
Das Schutzgebiet sowie gesperrte Wasserflächen des Bodenseeufers dürfen mit Wasserfahrzeugen nicht befahren werden. Zu Wasserfahrzeugen zählen Boote sowie andere zur Fortbewegung bestimmte Schwimmkörper wie Stand-up Paddle Boards, Kajaks und Kanus, etc.
Ausnahmen bestehen für die Zufahrt zum Yachthafen, zu den Liegeplätzen im Suppersbach und zu den Liegeplätzen im Mündungsbereich des Kaltenbachs.
Im Bereich der Bregenzerachmündung darf in der Zeit vom 15. März bis 10. Juli nicht näher als 50 m an die Achufer und nicht näher als 100 m an die Kiesinseln herangefahren werden.
Mit Booten mit Maschinenantrieb darf generell mit Ausnahme des An- und Ablegens (10 km/h) nicht näher als 300 m an die Ufer des Bodensees (inkl. der Fußacher Bucht) herangefahren werden
Bereiche mit Betretungsverbot
Die als Verbotszone gekennzeichneten Flächen dürfen während der festgelegten Zeiträume nicht betreten werden.
Schilfflächen dürfen ganzjährig nicht betreten werden.
Kampieren und Lagern
Kampieren und Lagern ist nur in den ausgewiesenen Bereichen beim Wocherhafen, beim Seecamping sowie am linken Achufer während der festgelegten Zeiträume erlaubt.
Angeln eingeschränkt
Im Bereich der Bregenzerachmündung darf in der Zeit vom 15. März bis zum 31. Mai nicht näher als 50 m an die Achufer und nicht näher als 100 m an die Kiesinseln zum Angeln herangefahren werden.
Im Teich westlich des Wocherhafen dürfen keine Fische eingesetzt oder gefüttert werden.
Reiten nur auf gekennzeichneten Wegen
Reiten ist nur auf den gekennzeichneten Wegen erlaubt.
Radfahren nur auf gekennzeichneten Wegen
Radfahren ist nur auf den gekennzeichneten Wegen und Straßen erlaubt.
Feuermachen nur in ausgewählten Bereichen
Feuer dürfen nur in den hierfür gekennzeichneten Bereichen entzündet werden.
Hunde an die Leine
Leinenpflicht für Hunde – Hunde müssen im gesamten Gebiet ausnahmslos an die Leine. Frei laufende Hunde beunruhigen die Wildtiere.
Abfälle und Lärm
Hinterlasse keine Abfälle im Gebiet und vermeide unnötigen und übermäßigen Lärm oder jegliche andere Art der Störung der Wildtiere.
Bitte keine Blumen pflücken
Damit sich alle Gebietsbesuchenden an der außergewöhnlichen Blütenpracht erfreuen können, bitte keine Blumen pflücken oder Pflanzenteile entnehmen.
Kategorie: Europaschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Bodenseeschifffahrtsordnung
Rechtliche Grundlage: Gebietsverordnung, Bodenseeschifffahrtsordnung
Zeitraum: ganzjährig
Schutzzweck: naturnahe Uferbereiche, Streuwiesen, Auwälder, geschützte Tier- und Pflanzenarten (Amphibien, Vögel, Bodensee-Vergissmeinnicht,…)
Weitere Informationen zum Schutzgebiet: naturvielfalt.at
Danke.