Deine Basics
Diese Regeln brauchst du immer
Das Kojen-Moos in Riefensberg ist das einzige Moor in Vorarlberg ohne Fernvergletscherung während der letzten Eiszeit. Der Moorkomplex aus Latschenhochmooren, Schwingrasen und Hangmooren wurde ehemals als Torfstich genutzt. Heute ist das Kojen-Moos Lebensraum für typische Tier- und Pflanzenarten der Moorlebensräume.
Wegegebot einhalten
Bestehende Wege dürfen im Schutzgebiet nicht verlassen werden.
Radfahren nicht erlaubt
Radfahren ist im gesamten Schutzgebiet nicht erlaubt.
Wintersport nur auf gekennzeichneten Wegen und Loipen
Gekennzeichnete Winterwanderwege und Loipen dürfen nicht verlassen werden.
Zelten, Lagern und Biwakieren
Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen und Biwakieren sind im gesamten Schutzgebiet nicht erlaubt.
Hunde an die Leine
Leinenpflicht für Hunde – Hunde müssen im gesamten Gebiet ausnahmslos an die Leine. Frei laufende Hunde beunruhigen die Wildtiere.
Zusätzlich wird das Mitführen von Hunden auf folgenden Privatwegen und Gaststätten im Kojenmoos von den Grundstückseigentümern nicht gestattet:
– Rund um die Alpe Moos, inklusive der direkten Verbindungswege zur Alpe Glutschwanden, zur Alpe Kojen, zum Steinernen Tor und zum Almhotel Hochhäderich.
– Rund um den Hörmoos-See
– im Alpengasthof Hochwies
Hundebesitzern empfehlen wir, auf andere Wege beziehungsweise Gaststätten auszuweichen.
Blumen pflücken verboten
Damit sich alle GebietsbesucherInnen an der außergewöhnlichen Blütenpracht erfreuen können, dürfen keine Blumen gepflückt oder Pflanzenteile entnommen werden.
Keine Fluggeräte
Das Überfliegen des Schutzgebietes mit Fluggeräten jeglicher Art (Drohnen, Modellflugzeuge, Segelflieger, Paragleiter, …) in einer Höhe von weniger als 300 m ist nicht erlaubt.
Abfälle und Lärm vermeiden
Hinterlasse keine Abfälle im Gebiet und vermeide unnötigen und übermäßigen Lärm oder jegliche andere Art der Störung der Wildtiere.
Naturbeobachtung
Mit einem Fernglas kannst du die Tierwelt im Schutzgebiet von den Wegen aus besonders gut beobachten, ohne dabei Störungen zu verursachen.
Kategorie: Naturschutzgebiet, Naturpark
Rechtliche Grundlage: Gebietsverordnung
Zeitraum: ganzjährig
Schutzzweck: trittempfindlicher Moorkomplex mit zahlreichen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten
Weitere Informationen zum Schutzgebiet: naturvielfalt.at