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Schutzgebiete

Landschaftsschutzgebiet Kanisfluh

Die Kanisfluh ist ein in vielerlei Hinsicht besonderes Schutzgebiet – beeindruckende Felsformationen, eine Fülle an naturnahen Gebirgslebensräumen und Rückzugsort für zahlreiche Wildtiere wie Gams, Steinbock und Raufußhühner.

Dos & Don‘ts im Schutzgebiet

Wegegebot einhalten

Flächen abseits ausgewiesener Wege und Straßen dürfen nicht betreten werden.

Auf Skitourenrouten bleiben

Skitouren und Variantenfahren ist nur entlang der vorgegebenen Skitourenrouten und Abfahrten erlaubt.

 

Mountainbiken nur auf ausgewiesenen Wegen 

Mountainbiken ist nur auf den hierfür ausgewiesenen Wegen und Straßen erlaubt.

Reiten nur auf ausgewiesenen Wegen 

Reiten ist nur auf den hierfür ausgewiesenen Wegen und Straßen erlaubt.

Zelten, Lagern und geplantes Biwakieren sind nicht erlaubt

Da gerade die Morgen- und Abenddämmerung sensible Phasen für die Tiere sind, ist das Zelten, Lagern, Biwakieren und das Aufstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen im gesamten Schutzgebiet nicht erlaubt.

Keine Fluggeräte

Das Überfliegen des Schutzgebietes mit Fluggeräten jeglicher Art (wie Drohnen, Drachenflieger, Gleitschirme, Segeflugzeuge, etc.) in einer Höhe von weniger als 300 m ist nicht erlaubt.

 

Keine Blumen pflücken
Im Schutzgebiet dürfen keine Pflanzen oder Pflanzenteile entnommen werden.

Abfälle und Lärm vermeiden
Lasse keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeide jeglichen Lärm, der die Tierwelt beunruhigt.

Bitte Hunde an die Leine

Nimm deinen Hund an die Leine. Freilaufende Hunde beunruhigen die Wildtiere im Gebiet.

Dämmerungszeiten meiden

Wildtiere sind vor allem in der Dämmerungszeit aktiv. Achte darauf, dass du deine Tour vor Anbruch der Dunkelheit beendest und nicht zu früh losstartest. Nachttouren solltest du generell vermeiden.

Naturbeobachtung

Mit einem Fernglas kannst du die Tierwelt  im Schutzgebiet von den Wegen aus besonders gut beobachten, ohne dabei Störungen zu verursachen.

Factbox

Kategorie: Landschaftsschutzgebiet
Rechtliche Grundlage: Gebietsverordnung Kanisfluh
Zeitraum: ganzjährig
Befristung: unbefristet
Schutzzweck: gefährdete Gebirgslebensräume und deren Pflanzen- und Tierarten wie Gams, Steinbock, Raufußhühner und Steinadler

Weitere Informationen zu den Schutzgebieten: naturvielfalt.at

Danke, dass du…

  • auf den ausgewiesenen Wegen bleibst und Hunde immer an der Leine führst.
  • keinen Abfall im Gebiet zurücklässt und ihn im Tal korrekt entsorgst.
  • unnötigen Lärm vermeidest.
  • Dämmerungszeiten meidest.
  • dich Wildtieren nicht näherst.