Deine Basics
Diese Regeln brauchst du immer
Die Kanisfluh ist ein in vielerlei Hinsicht besonderes Schutzgebiet – beeindruckende Felsformationen, eine Fülle an naturnahen Gebirgslebensräumen und Rückzugsort für zahlreiche Wildtiere wie Gams, Steinbock und Raufußhühner.
Wegegebot einhalten
Flächen abseits ausgewiesener Wege und Straßen dürfen nicht betreten werden.
Auf Skitourenrouten bleiben
Skitouren und Variantenfahren ist nur entlang der vorgegebenen Skitourenrouten und Abfahrten erlaubt.
Mountainbiken nur auf ausgewiesenen Wegen
Mountainbiken ist nur auf den hierfür ausgewiesenen Wegen und Straßen erlaubt.
Reiten nur auf ausgewiesenen Wegen
Reiten ist nur auf den hierfür ausgewiesenen Wegen und Straßen erlaubt.
Lagern und Übernachten vermeiden | Zelten ist nicht erlaubt
Da die Morgen- und Abenddämmerung empfindliche Phasen für die Tiere sind, sollte das Lagern und Übernachten im Schutzgebiet vermieden werden. Außerdem ist das Zelten und das Aufstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen im gesamten Schutzgebiet nicht erlaubt.
Keine Fluggeräte
Das Überfliegen des Schutzgebietes mit Fluggeräten jeglicher Art (wie Drohnen, Drachenflieger, Gleitschirme, Segeflugzeuge, etc.) in einer Höhe von weniger als 300 m ist nicht erlaubt.
Keine Blumen pflücken
Im Schutzgebiet dürfen keine Pflanzen oder Pflanzenteile entnommen werden.
Abfälle und Lärm vermeiden
Lasse keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeide jeglichen Lärm, der die Tierwelt beunruhigt.
Bitte Hunde an die Leine
Nimm deinen Hund an die Leine. Freilaufende Hunde beunruhigen die Wildtiere im Gebiet.
Dämmerungszeiten meiden
Wildtiere sind vor allem in der Dämmerungszeit aktiv. Achte darauf, dass du deine Tour vor Anbruch der Dunkelheit beendest und nicht zu früh losstartest. Nachttouren solltest du generell vermeiden.
Naturbeobachtung
Mit einem Fernglas kannst du die Tierwelt im Schutzgebiet von den Wegen aus besonders gut beobachten, ohne dabei Störungen zu verursachen.
Kategorie: Landschaftsschutzgebiet
Rechtliche Grundlage: Gebietsverordnung Kanisfluh
Zeitraum: ganzjährig
Befristung: unbefristet
Schutzzweck: gefährdete Gebirgslebensräume und deren Pflanzen- und Tierarten wie Gams, Steinbock, Raufußhühner und Steinadler
Weitere Informationen zu den Schutzgebieten: naturvielfalt.at