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Schutzgebiete

Wildruhezone Kälberwald

Unsere heimischen Wildtiere brauchen Gebiete, in die sie sich ungestört zurückziehen können. Daher sind Wildruhezonen besonders wichtige Schutzgebiete. In diesen Gebieten und rundum eine Widltierfütterung herrscht ein Wegegebot. Das bedeutet, dass ich mich in diesen Gebieten nur auf ausgewiesenen Wanderwegen und Forststraßen bewegen darf.

Dos & Don‘ts im Schutzgebiet

Wegegebot einhalten – Auf gekennzeichneten Wegen bleiben

Wildruhezonen und Sperrgebiete dürfen von jagdfremden Personen nicht betreten werden. Ausnahmen gelten nur für die Waldeigentümerin oder den Waldeigentümer. Für Freizeitsportler gilt, dass sie in einer Wildruhezone nur auf ausgewiesenen Wegen und Forststraßen unterwegs sein dürfen und sich im Winter an die ausgewiesenen Skiabfahrten, Loipen und Wanderwege halten.  Rund um Wildfütterungen herrscht ein Betretungsverbot im Umkreis von 300 m. Mit Ausnahmen von ausgewiesenen Wanderwegen und Forststraßen.

Bitte Hunde an die Leine

Leinenpflicht für Hunde – Hunde müssen im gesamten Gebiet ausnahmslos an die Leine. Frei laufende Hunde beunruhigen die Wildtiere.

Müll vermeiden

Lass keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeide übermäßigen Lärm, damit die Wildtiere nicht beunruhigt werden

Dämmerungszeiten vermeiden

Wildtiere sind vor allem in der Dämmerungszeit aktiv. Achte darauf, dass du deine Tour vor Anbruch der Dunkelheit beendest und nicht zu früh losstartest. Nachttouren solltest du generell vermeiden.

Factbox

Kategorie: Wildruhezone
Zeitraum:  während der Fütterperiode
Befristung: unbefristet
Rechtliche Grundlage: Jagdgesetz
Schutzzweck: Rotwild
Bestimmung im Detail: Wildruhezonen dürfen mit Ausnahme bestehender Straßen, ausgewiesener Wanderwege, Skiabfahrten und Loipen nicht betreten werden (Jagdgesetz § 33, Abs. 1,2,4)

Danke, dass du

  • Wildruhezonen und Fütterungsstellen weiträumig umgehst.
  • schon bei der Planung berücksichtigst, Touren durch Wildruhezonen zu vermeiden.
  • Durchgänge bei Zäunen, Weidegatter, o.Ä. immer hinter dir schließt.
  • Jungwaldflächen nicht betrittst oder befährst und somit einen wichtigen Beitrag zur Lawinen- und Hangrutschsicherung leistest.

Danke