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Schutzgebiete

Jagdliches Sperrgebiet Fleischriß und Hannariß

Jagdliche Sperrgebiete sind zeitlich befristet und dienen dazu, die gesetzlich vorgeschriebene Jagd auf Wildtiere in einem bestimmten Gebiet zu erleichtern. Diese dürfen nur auf ausgewiesenen Wanderwegen und Straßen betreten werden.

Dos & Don‘ts im Schutzgebiet

Wegegebot einhalten – Auf gekennzeichneten Wegen bleiben

In Wildruhezonen, Jagdlichen Sperrgebieten und im Umkreis von 300 m rund um Wildfütterungen gilt für jagdfremde Personen ein Wegegebot. Das heißt, dass diese nur auf ausgewiesenen Wegen, Forststraßen, Skiabfahrten und Loipen betreten werden dürfen, sofern hierüber nicht anders verfügt wurde.

Bitte Hunde an die Leine

Frei laufende Hunde beunruhigen Wildtiere. Damit diese im Gebiet nicht gestört werden, sind Hunde an die Leine zu nehmen.

Müll vermeiden

Lass bitte keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeide Lärm, damit die Wildtiere nicht beunruhigt werden.

Dämmerungszeiten meiden

Wildtiere sind vor allem in der Dämmerungszeit aktiv. Achte darauf, dass du deine Tour vor Anbruch der Dunkelheit beendest und nicht zu früh losstartest. Nachttouren solltest du generell vermeiden.

Factbox

Kategorie: Jagdliches Sperrgebiet, Wildfütterung
Zeitraum:  von 01.11. bis 30.04.
Rechtliche Grundlage: Jagdgesetz
Schutzzweck: Erfüllung der Abschussvorgaben, Vermeidung von waldgefährdenden Wildschäden
Bestimmung im Detail: Jagdliche Sperrgebiete dürfen mit Ausnahme bestehender Straßen, ausgewiesener Wanderwege, Skiabfahrten und Loipen nicht betreten werden (Jagdgesetz § 33, Abs. 1,2,4)

Danke, dass du

  • Jagdliche Sperrgebiete und Fütterungsstellen weiträumig umgehst.
  • schon bei der Planung berücksichtigst, Touren durch Jagdliche Sperrgebiete zu vermeiden.
  • Durchgänge bei Zäunen, Weidegatter, o.Ä. immer hinter dir schließt.

Danke