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Schutzgebiete

Naturschutzgebiet Gipslöcher

Die Gipsdolinenlöcher in Lech sind eine geomorphologische Besonderheit. Die Gipsvorkommen im Untergrund sind leicht löslich, wodurch mit der Zeit eindrucksvolle Hohlräume bzw. Dolinen entstehen.

Dos & Don‘ts im Schutzgebiet

Wegegebot einhalten

Bestehende Wege dürfen im Schutzgebiet nicht verlassen werden.

Radfahren nicht erlaubt

Radfahren ist im gesamten Schutzgebiet nicht erlaubt.

Wintersport nur auf gekennzeichneten Wegen und Loipen

Gekennzeichnete Winterwanderwege und Skipisten dürfen nicht verlassen werden.

Zelten, Lagern und Biwakieren

Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen und Biwakieren sind im gesamten Schutzgebiet nicht erlaubt.

Blumen pflücken verboten

Damit sich alle Gebietsbesucher­Innen an der außergewöhnlichen Blütenpracht erfreuen können, dürfen keine Blumen gepflückt oder Pflanzenteile entnommen werden.

Abfälle und Lärm vermeiden

Hinterlasse keine Abfälle im Gebiet und vermeide unnötigen und übermäßigen Lärm oder jegliche andere Art der Störung der Wildtiere.

Bitte Hunde an die Leine

Nimm deinen Hund an die Leine. Freilaufende Hunde beunruhigen die Wildtiere im Gebiet.

Naturbeobachtung

Mit einem Fernglas kannst du die Tierwelt im Schutzgebiet von den Wegen aus besonders gut beobachten, ohne dabei Störungen zu verursachen.

Factbox

Kategorie: Naturschutzgebiet
Rechtliche Grundlage: Gebietsverordnung
Zeitraum: ganzjährig
Schutzzweck: Gipslöcher als geomorphologische Besonderheit, standorttypische Tier- und Pflanzenwelt

Weitere Informationen zu den Schutzgebieten in Vorarlberg: naturvielfalt.at

Danke, dass du…

  • deinen Hund an die Leine nimmst.
  • keine Blumen pflückst.
  • auf den Wegen bleibst.
  • auf unnötigen Lärm verzichtest und Wildtiere nicht störst.

Danke.