Deine Basics
Diese Regeln brauchst du immer
Das Europaschutzgebiet ist Teil der einst großflächigen Moorlandschaft des nördlichen Rheintals. Die Streuwiesen und anderen landwirtschaftlich genutzten Flächen dieser weitläufigen Riedlandschaft stellen einen wichtigen Lebensraum für zahlreiche gefährdete Pflanzen- und Tierarten dar. Eine besondere Bedeutung hat das Gebiet für bodenbrütende Vogelarten wie Kiebitz, Wachtelkönig und Braunkehlchen.
Streuwiesen nicht betreten
Zum Schutz der wiesenbrütenden Vögel dürfen die Streuwiesen in der Zeit vom 15. März bis zur Mahd nicht betreten werden.
Im Gebietsteil Gleggen-Köblern dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen ganzjährig nicht betreten werden.
Radfahren nur auf ausgewiesenen Straßen und Wegen
Radfahren ist nur auf den hierfür ausgewiesenen Straßen und Wegen erlaubt.
Leinenpflicht für Hunde
Hunde müssen im gesamten Schutzgebiet ausnahmslos an die Leine. Frei laufende Hunde beunruhigen Vögel und andere Wildtiere.
Reiten nur auf ausgewiesenen Wegen
Reiten ist nur auf den hierfür ausgewiesenen Wegen und Straßen erlaubt.
Keine Fluggeräte
Das Überfliegen des Schutzgebietes mit Fluggeräten jeglicher Art (wie Drohnen, Modellflugzeuge, Gleitschirme, Segeflugzeuge, etc.) in einer Höhe von weniger als 300 m ist nicht erlaubt.
Zelten, Lagern und Biwakieren
Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen und Biwakieren sind im gesamten Schutzgebiet nicht erlaubt.
Blumen pflücken verboten
Damit sich alle GebietsbesucherInnen an der außergewöhnlichen Blütenpracht erfreuen können, dürfen auf den Flächen des Streuwiesen-Biotopverbunds keine Blumen gepflückt oder Pflanzenteile entnommen werden.
Abfälle und Lärm vermeiden
Hinterlasse keine Abfälle im Gebiet und vermeide unnötigen und übermäßigen Lärm oder jegliche andere Art der Störung der Wildtiere.
Naturbeobachtung
Mit einem Fernglas kannst du die Tierwelt im Schutzgebiet von den Riedwegen aus besonders gut beobachten, ohne dabei Störungen zu verursachen.
Kategorie: Europaschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Streuwiesenbiotopverbund
Rechtliche Grundlage: Gebietsverordnungen: Teilgebiet Gleggen-Köblern, Gleggen-Köblern Pufferzone, Teilgebiet Birken-Schwarzes Zeug-Mäander der Dornbirnerach, Streuwiesenbiotopverbund
Zeitraum: ganzjährig
Schutzzweck: besondere Tierarten wie Wiesenbrüter (Kiebitz, Wachtelkönig, Großer Brachvogel), Streuewiesen als Lebensraum für zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten
Weitere Informationen zum Schutzgebiet: naturvielfalt.at
Danke.