Deine Basics
Diese Regeln brauchst du immer
Das Schutzgebiet Bangs-Matschels ist bekannt für die großen Bestände der Sibirischen Schwertlilie, die zur Blütezeit im Frühjahr zahlreiche Naturliebhaber ins Gebiet locken. Gleichzeitig ist das Gebiet ein wichtiger Lebensraum für gefährdete Vögel und andere Tierarten.
Streuwiesen nicht betreten
In der Zeit vom 15. März bis zum 15. September bzw. bis zur Mahd dürfen die Streuwiesen im Gebiet nicht betreten werden.
Zelten, Lagern und Biwakieren
Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Biwakieren sind im gesamten Schutzgebiet nicht erlaubt.
Hunde an die Leine
Leinenpflicht für Hunde – Hunde müssen im gesamten Gebiet ausnahmslos an die Leine. Frei laufende Hunde beunruhigen die Wildtiere.
Keine Blumen pflücken
Damit sich alle GebietsbesucherInnen an der außergewöhnlichen Blütenpracht erfreuen können, dürfen im Schutzgebiet keine Blumen gepflückt oder Pflanzenteile entnommen werden.
Abfälle und Lärm vermeiden
Lasse keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeide jeglichen Lärm, der die Tierwelt beunruhigt.
Naturbeobachtung
Mit einem Fernglas kannst du die Tierwelt im Schutzgebiet von den Wegen aus besonders gut beobachten, ohne dabei Störungen zu verursachen.
Kategorie: Europaschutzgebiet, Naturschutzgebiet
Rechtliche Grundlage: Gebietsverordnung: Teilgebiet Bangser Ried, Teilgebiet Matschels
Zeitraum: ganzjährig
Schutzzweck: Streuwiesen, Auwälder, Schmetterlinge, Amphibien, Vögel
Weitere Informationen zum Schutzgebiet: naturvielfalt.at
Danke.