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In der Natur Deine Basics

Jagdliches Sperrgebiet

Wir sind so frei: Grundsätzlich herrscht in Österreichs Wäldern Betretens- und Aufenthaltsfreiheit. Es gibt aber auch Bereiche, in denen dieses Recht eingeschränkt werden kann.

Bitte beachten

Denn im Jagdlichen Sperrgebiet wird bspw. scharf geschossen – also Vorsicht! Wildruhezonen und Sperrgebiete dürfen von jagdfremden Personen nicht betreten werden. Ausnahmen gelten nur für Behörden, die Waldeigentümerin oder den Waldeigentümer und Outdoor-Fans – für Letztere unter der Voraussetzung, dass sie sich an die ausgewiesenen Skiabfahrten, Loipen und Wanderwege halten.  

Bitte weitererzählen

Wildruhezonen und Sperrgebiete sind einfach zu erkennen, denn sie werden durch Hinweistafeln gekennzeichnet.

Danke, dass du

  • Jagdliche Sperrgebiete respektierst.
  • Wildruhezonen auf deinen Touren umgehst.
  • Jungwaldflächen nicht betrittst oder befährst und somit einen wichtigen Beitrag zur Lawinen- und Hangrutschsicherung leistest.
  • Wildtierfütterungsstellen, wenn möglich umgehst bzw. dich nicht lange in der Nähe aufhältst.