Tierwelt-Wissen
Lerne die wahren Outdoor-Experten kennen
Wir sind so frei: Grundsätzlich herrscht in Österreichs Wäldern Betretens- und Aufenthaltsfreiheit. Es gibt aber auch Bereiche, in denen dieses Recht eingeschränkt werden kann.
Denn im Jagdlichen Sperrgebiet wird bspw. scharf geschossen – also Vorsicht! Wildruhezonen und Sperrgebiete dürfen von jagdfremden Personen nicht betreten werden. Ausnahmen gelten nur für Behörden, die Waldeigentümerin oder den Waldeigentümer und Outdoor-Fans – für Letztere unter der Voraussetzung, dass sie sich an die ausgewiesenen Skiabfahrten, Loipen und Wanderwege halten.
Wildruhezonen und Sperrgebiete sind einfach zu erkennen, denn sie werden durch Hinweistafeln gekennzeichnet.
Wildruhezonen und Sperrgebiete sind einfach zu erkennen, denn sie werden durch Hinweistafeln gekennzeichnet.